Fir­men­wa­gen bie­ten Kom­fort, Schnel­lig­keit und Mobi­li­tät bei der Erle­di­gung beruf­li­cher Auf­ga­ben und im Pri­vat­le­ben der Mit­ar­bei­ten­den. Bevor sich Mit­ar­bei­ten­de jedoch für einen Dienst­wa­gen ent­schei­den, soll­ten die­se sich über die Grün­de für die Nut­zung des Fahr­zeugs sorg­fäl­tig Gedan­ken machen. Ins­be­son­de­re elek­tri­sche Fir­men­wa­gen sind nicht für alle Ange­stell­ten geeig­net. War­um das so ist und wie Ihr Unter­neh­men her­aus­fin­den kann, wel­cher Mit­ar­bei­ter und wel­che Mit­ar­bei­te­rin sich für einen elek­tri­schen Dienst­wa­gen qua­li­fi­ziert, habe ich im Bei­trag für Sie zusam­men­ge­fasst. Doch fan­gen wir von vor­ne an:

Vorteile des Dienstwagens

War­um Dienst­wa­gen sowohl für Unter­neh­men als auch für die Mit­ar­bei­ter vor­teil­haft sind, brau­che ich Ihnen nicht zu erklä­ren. Wenn doch, dann hier noch­mal die wich­tigs­ten Vor­tei­le der Dienst­wa­gen­nut­zung für Unter­neh­men und für Mit­ar­bei­te­rIn­nen im Überblick:

Vor­tei­le für Unternehmen

- geld­wer­te und steu­er­li­che Vorteile

- Wer­bung (falls Fir­men­lo­go oder Firmenfarben)

- Mit­ar­bei­te­rIn­nen­zu­frie­den­heit

- unter­stützt das Bran­ding und Image des Unternehmens

- Fir­men­wa­gen als Teil des Betriebs­ver­mö­gens (außer bei Leasingverträgen)

Vor­tei­le für MitarbeiterInnen

- kei­ne hohen Anschaffungskosten

- Pri­vat­nut­zung (fes­te Kos­ten, freie Nutzung)

- kei­ne Reparaturkosten

- Treib­stoff­kos­ten (bei ver­ein­bar­ter Privatnutzung)

- gerin­ge Steu­er­be­las­tung (ver­gli­chen mit höhe­rem Gehalt)

Elektromobilität im Fuhrpark

Doch wie sieht es mit dem Trend­the­ma Elek­tro­mo­bi­li­tät aus? Gel­ten letz­te­re Vor­tei­le auch für die Nut­zung von E‑Mobilität im Fuhrpark?

Die Mit­ar­bei­ten­den lieb­äu­geln bei der Anschaf­fung von elek­tri­schen Dienst­fahr­zeu­gen beson­ders mit dem geld­wer­ten Vor­teil. Unter­neh­men kön­nen neben dem steu­er­li­chen Nut­zen und gerin­ge­ren Ver­schleiß­kos­ten auch im The­ma Nach­hal­tig­keit punkten.

Wenn Sie auf die Umwelt­freund­lich­keit Ihres Fuhr­parks ach­ten, kann Ihr Unter­neh­men in der Öffent­lich­keit von einem ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Image pro­fi­tie­ren. Doch eini­ge Unter­neh­men bli­cken spä­tes­tens hier nicht über den Tel­ler­rand. Lade­mög­lich­kei­ten bei Kun­den und im eige­nen Unter­neh­men sind geprüft, etwa­ige zu fah­ren­de Kilo­me­ter des Mit­ar­bei­ten­den genau kal­ku­liert. Doch wie sieht es bei der Pri­vat­nut­zung der Beleg­schaft aus? Sind alle Gege­ben­hei­ten für den Ein­satz von Elek­tro­mo­bi­li­tät vorhanden?

Nicht alle Angestellten qualifizieren sich für Elektromobilität

Was nützt der Beleg­schaft ein elek­tri­sches- oder hybri­des Fahr­zeug, wenn es die häus­li­che Infra­struk­tur, das Fahr­ver­hal­ten und Frei­zeit­ge­wohn­hei­ten nicht zulas­sen? An die­ser Stel­le ist Vor­sicht gebo­ten, denn der Ein­satz von Elek­tro­mo­bi­li­tät bei Mit­ar­bei­ten­den, bei denen nicht geeig­ne­te Gege­ben­hei­ten exis­tie­ren, kann für Unter­neh­men schnell zur Kos­ten­fal­le wer­den. Spä­tes­tens dann bringt der geld­wer­te Vor­teil für bei­de Sei­ten zum Bei­spiel kei­ner­lei Nut­zen mehr.

Eine unvorteilhafte Verteilung von Elektromobilität lässt sich vermeiden

Die Fra­ge, wel­che Mit­ar­bei­ten­den „elek­tri­fi­zier­bar“ sind, lässt sich zukünf­tig mit unse­rem spe­zi­ell ent­wi­ckel­ten Eva­lua­ti­ons­bo­gen zum The­ma Elek­tro­mo­bi­li­tät im Fuhr­park beant­wor­ten. Für Ihre Beleg­schaft ist ein Fra­ge­teil vor­ge­se­hen und Sie erhal­ten einen Aus­wer­tungs- und Ergeb­nis­teil. In die­sem erfah­ren Sie, ob sich Mit­ar­bei­te­rIn­nen durch vor­han­de­ne ört­li­che Gege­ben­hei­ten, Fahr­ver­hal­ten und vie­le wei­te­re Fak­to­ren für die Nut­zung von elek­tri­schen Dienst­wa­gen qua­li­fi­zie­ren. Natür­lich muss der indi­vi­du­el­le Busi­ness-Case anschlie­ßend mit dem Wunsch-Dienst­wa­gen durch­ge­rech­net werden.

Ansprechpartner

Patri­ce Ötvös
Geschäfts­füh­ren­der Gesellschafter
Tel: 040 – 32 50 71 – 25 mail@costconsult.de

Elektromobilität im Fuhrpark: Evaluationsbogen zum kostenlosen Download

Fazit

Den gra­tis Eva­lua­ti­ons­bo­gen haben Sie sich nun her­un­ter­ge­la­den? Dann könn­te Sie auch unse­re Video­pod­cast­fol­ge „7 Minu­ten geball­tes Know How“ zum The­ma Fuhr­park­recht und E‑Mobilität inter­es­sie­ren. Dort spre­che ich mit Dr. Kat­ja Löhr-Mül­ler, Refe­ren­tin und Rechts­an­wäl­tin für den Bereich Fuhr­park­recht, über The­men aus dem Fuhr­park­recht in Bezug auf Elek­tro­mo­bi­li­tät, denen sich man­che Unter­neh­men gar nicht bewusst sind.

Bei wei­te­ren Fra­gen zum The­ma Elek­tro­mo­bi­li­tät, oder gene­rell zum The­ma Fuhr­park, ste­he ich Ihnen jeder­zeit tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!