Worum geht es? Inkrafttreten und Zeitplan
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und bringt ab dem 12. August 2026 zentrale Pflichten für Unternehmen mit sich – darunter erweiterte Kennzeichnungs‑, Melde- und Informationspflichten. Weitere wichtige Meilensteine sind die Verpflichtung zur Kompostierbarkeit ausgewählter Verpackungen ab Februar 2028, die Einführung von Pfandsystemen für Einwegflaschen im Jahr 2029 sowie umfassende Design- und Recyclingvorgaben: Ab 2030 gilt der Recycling-Performance-Grad C und die verwendeten Materialien müssen recyclingfähig sein zusätzlich gelten die Mindestrezyklatanteile für Kunststoffe in zwei Stufen ab 2030 und 2040. Großmaßstäbliches Recycling wird ab 2035 zum Standard erhoben.
Betroffene Bereiche und Pflichten – Wer ist davon betroffen?
Vor allem die Bereiche Produktion und Import, Vertrieb und Handel, Logistik und Fulfillment sowie Compliance und Recht. Hersteller und Importeure gelten als Erstinverkehrbringer und müssen sich ab 2027 in allen Inverkehrbringungsstaaten registrieren (EPR). Im Handel sind Unternehmen verpflichtet, ab 2028 QR-Codes für digitales Tracking einzuführen, während Logistik- und Fulfillment-Dienstleister Mehrweg- und Nachfüllsysteme aufbauen müssen. Gleichzeitig sind jährliche Mengendatenberichte ab 2027 an die nationalen Behörden zu liefern und Abfallvermeidungshinweise für Endkunden ab 2028 bereitzustellen.
Umsetzungsempfehlungen und Beratungsnutzen und was wird für eine erfolgreiche Umsetzung empfohlen?
Eine umfassende GAP-Analyse, um bestehende Prozesse und Verpackungsdesigns auf ihre Konformität zu prüfen und gezielt nach „Design for Recycling“-Ansätzen sowie Leichtbaumaterialien zu optimieren. Zeitgleich sollten IT-Systeme für digitales Reporting, QR-Code-Tracking und EPR-Registrierung aufgerüstet werden. Schulungen und Workshops für interne Teams sowie Lieferkettenpartner gewährleisten, dass alle Beteiligten die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen. Eine externe Beratung bietet hierbei den Vorteil, Risiken zu minimieren, ungenutzte Einsparpotenziale zu identifizieren und eine maßgeschneiderte Roadmap zur fristgerechten Compliance bis 2035 zu erstellen.
Die deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat dazu eine Zusammenfassung veröffentlicht, die hier als PDF zu finden ist.
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