Seit dem 01. Dezember 2021 besitzen private Verbraucher und Unternehmen mehr Rechte bei Telefon‑, Internet- und Mobilfunkverträgen. Zu den wichtigsten Vertragsänderungen gehört der Wegfall der automatischen Vertragsverlängerung (§ 56, Absatz 3 TKG) und kürzere Vertragskündigungsfristen für bestimmte Telekommunikationsverträge.
Neues Telekommunikationsgesetz – was gilt nun für Unternehmen?
Nach Bekanntgabe der neuen Änderungen im Telekommunikationsgesetz stehen nun, inzwischen nach etwa drei Monaten, folgende Veränderungen für Unternehmen fest:
Der Wegfall einer automatischen Vertragsverlängerung gilt für Verträge, die rufnummerbasierte Sprachübertragungen und Internetzugänge anbieten, welche gleichzeitig öffentlich zugänglich sind.
Die neue Änderung im Telekommunikationsgesetz gilt demnach für alle Mobilfunk‑, Festnetz- und Internetverträge. Dabei wird nicht zwischen Neu- und Altverträgen unterschieden. Der Wegfall der automatischen Vertragsverlängerung betrifft demnach sowohl neue Verträge als auch bestehende Verträge.
Telekommunikationsgesetz: Neue Vertragsbedingungen
Zuvor verlängerten sich Verträge bei einer nicht rechtzeitiger Kündigung meistens um 12 Monate. Im Zuge der neuen Änderungen verlängern sich Einzelverträge auf unbestimmte Zeit, sind jedoch von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. Die neue Kündigungsfrist gilt ebenfalls, wenn Sie bereits vor Dezember 2021 eine Kündigung Ihres Vertrages eingereicht haben, sofern der gekündigte Vertrag noch eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate aufweist.
Sollte dies der Fall sein, können Sie Ihre alte Kündigung zurückziehen und eine neue Kündigung anhand der neuen Regelungen aussprechen.
Vorteile der neuen Vertragsbedingungen:
Besonders im Mobilfunkbereich und gerade bei einer Vielzahl an Telekommunikationsverträgen in Unternehmen, insbesondere wenn der bisherige Telekommunikationsanbieter überzeugte, passiert es nicht selten, dass Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen aus den Augen verloren gehen. Und das mit der Folge, dass sich Verträge um 12 Monate automatisch verlängern. Häufig bedeutet das, dass sich die Vertragskonditionen somit verschlechtern.
Der Wegfall der automatischen Vertragsverlängerungen bietet Unternehmen somit mehr Flexibilität und eine Kostenersparnis, durch die Möglichkeit spontaner Kündigungen alter, überholungsbedürftiger Vertragskonditionen.
Fazit:
Sowohl aus privater Sicht als auch aus der Sicht der Telekommunikations-Einkäufer eines Unternehmens, ist das neue Telekommunikationsgesetz mit der daraus resultierenden Vertragsverlängerungs-Regelung (Mindestlaufzeit + je 1 Monat) absolut zu begrüßen.
Fragen?
Haben Sie Fragen zum neuen Telekommunikationsgesetz? Sind Sie sich unsicher, wie sich die neuen Vertragsänderungen auf Ihre Telekommunikationsverträge im Unternehmen auswirkt?
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