Mit dem Programm verfolgt die Bundesregierung eine Bezuschussung von Effizienzmaßnahmen im industriellen und gewerblichen Bereich. Das Investitionsprogramm verfolgt bewusst einen technologieoffenen und branchenübergreifenden Ansatz. Zudem erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das BMWi berücksichtigt mit diesen Förderoptionen die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen.
Die Fördermöglichkeiten dieses Programms werden in vier Module unterteilt:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Gefördert werden Maßnahmen (Ersatz oder Neuanschaffung) zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Technologien. Dies beinhaltet unter anderem:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle oder gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Drucklufterzeuger
- Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser oder Prozesswasser
- Dämmung von Anlagen oder Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Maximale Förderquote: 40%
Maximale Förderhöhe: 200.000€ je Einzelmaßnahme
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen (nur Feststoffe), deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, verwendet wird. Fördergegenstand ist:
- Planungsleistungen
- Wärmeerzeuger
- Wärmespeicher für den beantragten Wärmeerzeuger
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an Wärmesenken
- Baumaßnahmen in Verbindung mit der Anlage (z.B. Fundament, Brennstoffsilo, etc.)
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
Maximale Förderquote: 55%
Maximale Förderhöhe: 15.000.000€ je Einzelmaßnahme
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden die Neuanschaffung oder Erweiterung von Einrichtungen zur Messung und Erfassung von Energieverbräuchen. Förderfähig ist:
- Einrichtung von Softwarelösungen zur Unterstützung des Energiemanagements (EnMS)
- Erwerb von Lizenzen zur Nutzung einer Energiemanagement-Software
- Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software
- Erwerb von Sensoren, sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen zwecks Einbindung in das EnMS
- Steuer- und Regelungstechnik, sofern der vornehmliche Zweck die Reduktion des Energieverbrauchs ist
Maximale Förderquote: 40%
Maximale Förderhöhe: 15.000.000€ je Einzelmaßnahme
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dieses Modul ist technologieoffen und kann auch Maßnahmen der anderen Module beinhalten. Die Förderung berechnet sich in Abhängigkeit der eingesparten CO2-Menge. Gefördert werden zum Beispiel:
- Maßnahmen zur Abwärme, wie z.B. die Einbindung der Abwärme in andere Prozesse oder Gebäudeheizung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen), sofern sie primär für Herstellprozesse genutzt wird
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess, z.B. Dämmung von Anlagenteilen, Optimierung an Industrieanlagen, Erneuerung von Druckluftleitungen
- Neuanschaffung besonders effizienter Produktionsanlagen
- Innerbetriebliche Fahrzeuge (z.B. Elektro-Stapler)
- Maßnahmen zur indirekten Vermeidung von Verlusten oder indirekten Energieeinsparung, z.B. Vermeidung von Produktionsausschuss oder Erhöhung der Produktionskapazität einer Anlage
Maximale Förderquote: 40%
Maximale Förderhöhe: 15.000.000€ je Einzelmaßnahme
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude
Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Eine Beantragung ist hier nur für Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden möglich.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle. Dies beinhaltet:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung, Ersatz oder zusätzlicher Einbau von Fenstern, Außentüren und ‑toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
Maximale Förderquote: 15%
Maximale Förderhöhe: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen
Anlagentechnik
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Gefördert werden:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess‑, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomatisierung
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau LED-Beleuchtungssystemen (nur Kompletttausch, kein Retrofit)
Maximale Förderquote: 15%
Maximale Förderhöhe: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen
Anlagen zur Wärmeerzeugung
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Gefördert werden:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Maximale Förderquote: 10% bis 35%, abhängig von der eingesetzten Technik, zuzüglich 10 % wenn eine Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ausgetauscht wird.
Maximale Förderhöhe: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen
Heizungsoptimierung
Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden bis 1.000m² beheizter Fläche oder Wohngebäude bis zu 5 Wohneinheiten zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden. Gefördert werden:
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah
- die Mess‑, Steuer- und Regelungstechnik
Maximale Förderquote: 15%
Maximale Förderhöhe: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen und maximal 600.000€ je Gebäude.
Unsere Unterstützung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Fördermittel bis hin zur vollständigen Übernahme sämtlicher Antragsprozesse. Der Ablauf erfolgt dabei in der Regel wie folgt:
1. Kostenfreie Ersteinschätzung – Gerne besprechen wir Ihr Vorhaben in einem unverbindlichen Onlinetermin (Dauer: ca. 20 Minuten) und schätzen das mögliche Förderpotenzial ein.
2. Vorbereitung der Antragstellung – Wir prüfen Ihren Antrag im Detail und besprechen eventuell notwendige Änderungen am Vorhaben, um Fördermittel zu erhalten.
3. Einreichung des Fördermittelantrags – Von der Erstellung der Antragsunterlagen, Einreichen des Fördermittelantrags bis hin zur Kommunikation mit dem Fördermittelgeber übernehmen wir sämtliche Antragsschritte, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
4. Nachweisführung – Wir bereiten Ihnen sämtliche Nachweisunterlagen vor und reichen diese für Sie ein, damit Sie reibungslos Ihre Förderung erhalten.
Kontakt
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