Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss oder Kredit

Mit dem Pro­gramm ver­folgt die Bun­des­re­gie­rung eine Bezu­schus­sung von Effi­zi­enz­maß­nah­men im indus­tri­el­len und gewerb­li­chen Bereich. Das Inves­ti­ti­ons­pro­gramm ver­folgt bewusst einen tech­no­lo­gie­of­fe­nen und bran­chen­über­grei­fen­den Ansatz. Zudem erfolgt die För­de­rung wahl­wei­se als direk­ter Zuschuss (BAFA) oder als Til­gungs­zu­schuss in Ver­bin­dung mit einem Kre­dit der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW). Das BMWi berück­sich­tigt mit die­sen För­der­op­tio­nen die unter­schied­li­chen Finan­zie­rungs­be­dürf­nis­se von Unternehmen.

Die Fördermöglichkeiten dieses Programms werden in vier Module unterteilt:

Modul 1: Querschnittstechnologien

Geför­dert wer­den Maß­nah­men (Ersatz oder Neu­an­schaf­fung) zur Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz durch den Ein­satz von hoch­ef­fi­zi­en­ten Tech­no­lo­gien. Dies beinhal­tet unter anderem:

  • Elek­tri­sche Moto­ren und Antriebe
  • Pum­pen für die indus­tri­el­le oder gewerb­li­che Anwendung
  • Ven­ti­la­to­ren für die indus­tri­el­le und gewerb­li­che Anwendung
  • Druck­luft­er­zeu­ger
  • Wär­me­über­tra­ger zur Wär­me­rück­ge­win­nung aus Abwas­ser oder Prozesswasser
  • Däm­mung von Anla­gen oder Anlagenteilen
  • Fre­quenz­um­rich­ter

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 40%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 200.000€ je Einzelmaßnahme

 

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Geför­dert wird der Ersatz oder die Neu­an­schaf­fung von Anla­gen zur Bereit­stel­lung von Wär­me aus Solar­kol­lek­tor­an­la­gen, Wär­me­pum­pen oder Bio­mas­se-Anla­gen (nur Fest­stof­fe), deren Wär­me zu über 50 Pro­zent für Pro­zes­se, ver­wen­det wird. För­der­ge­gen­stand ist:

  • Pla­nungs­leis­tun­gen
  • Wär­me­er­zeu­ger
  • Wär­me­spei­cher für den bean­trag­ten Wärmeerzeuger
  • Anbin­dung der bean­trag­ten Wär­me­er­zeu­ger an Wärmesenken
  • Bau­maß­nah­men in Ver­bin­dung mit der Anla­ge (z.B. Fun­da­ment, Brenn­stoff­si­lo, etc.)
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 55%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 15.000.000€ je Einzelmaßnahme

 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Geför­dert wer­den die Neu­an­schaf­fung oder Erwei­te­rung von Ein­rich­tun­gen zur Mes­sung und Erfas­sung von Ener­gie­ver­bräu­chen. För­der­fä­hig ist:

  • Ein­rich­tung von Soft­ware­lö­sun­gen zur Unter­stüt­zung des Ener­gie­ma­nage­ments (EnMS)
  • Erwerb von Lizen­zen zur Nut­zung einer Energiemanagement-Software
  • Schu­lung des Per­so­nals durch Drit­te im Umgang mit der Software
  • Erwerb von Sen­so­ren, sowie Ana­log-Digi­tal-Wand­lern zur Erfas­sung von Ener­gie­strö­men zwecks Ein­bin­dung in das EnMS
  • Steu­er- und Rege­lungs­tech­nik, sofern der vor­nehm­li­che Zweck die Reduk­ti­on des Ener­gie­ver­brauchs ist

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 40%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 15.000.000€ je Einzelmaßnahme

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Geför­dert wer­den inves­ti­ve Maß­nah­men zur ener­ge­ti­schen Opti­mie­rung von indus­tri­el­len und gewerb­li­chen Anla­gen und Pro­zes­sen zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Die­ses Modul ist tech­no­lo­gie­of­fen und kann auch Maß­nah­men der ande­ren Modu­le beinhal­ten. Die För­de­rung berech­net sich in Abhän­gig­keit der ein­ge­spar­ten CO2-Men­ge. Geför­dert wer­den zum Beispiel:

  • Maß­nah­men zur Abwär­me, wie z.B. die Ein­bin­dung der Abwär­me in ande­re Pro­zes­se oder Gebäudeheizung
  • Maß­nah­men an der Gebäu­de­an­lagen­tech­nik (Hei­zung, Lüf­tung, Kli­ma­an­la­gen), sofern sie pri­mär für Her­stell­pro­zes­se genutzt wird
  • Ver­mei­dung von Ener­gie­ver­lus­ten im Pro­duk­ti­ons­pro­zess, z.B. Däm­mung von Anla­gen­tei­len, Opti­mie­rung an Indus­trie­an­la­gen, Erneue­rung von Druckluftleitungen
  • Neu­an­schaf­fung beson­ders effi­zi­en­ter Produktionsanlagen
  • Inner­be­trieb­li­che Fahr­zeu­ge (z.B. Elektro-Stapler)
  • Maß­nah­men zur indi­rek­ten Ver­mei­dung von Ver­lus­ten oder indi­rek­ten Ener­gie­ein­spa­rung, z.B. Ver­mei­dung von Pro­duk­ti­ons­aus­schuss oder Erhö­hung der Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tät einer Anlage

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 40%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 15.000.000€ je Einzelmaßnahme

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude

Ziel der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de – Ein­zel­maß­nah­men (BEG EM) ist es, Inves­ti­tio­nen in Ein­zel­maß­nah­men anzu­sto­ßen, mit denen die Ener­gie­ef­fi­zi­enz und der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien am End­ener­gie­ver­brauch für Wär­me und Käl­te in Gebäu­den in Deutsch­land gestei­gert und die CO2-Emis­sio­nen des Gebäu­de­sek­tors in Deutsch­land gesenkt wer­den. Eine Bean­tra­gung ist hier nur für Sanie­rungs­maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den möglich.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Geför­dert wer­den Ein­zel­maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den, die zur Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des an der Gebäu­de­hül­le. Dies beinhaltet:

  • Däm­mung der Gebäu­de­hül­le (Außen­wän­de, Dach­flä­chen, Geschoss­de­cken, Bodenflächen)
  • Erneue­rung, Ersatz oder zusätz­li­cher Ein­bau von Fens­tern, Außen­tü­ren und ‑toren
  • Som­mer­li­cher Wär­me­schutz durch Ersatz oder erst­ma­li­gen Ein­bau von außen­lie­gen­den Sonnenschutzeinrichtungen

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 15%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen

 

Anlagentechnik

Geför­dert wird der Ein­bau von Anlagen­tech­nik in Bestands­ge­bäu­den zur Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des. Geför­dert werden:

  • Ein­bau, Aus­tausch oder Opti­mie­rung raum­luft­tech­ni­scher Anla­gen inklu­si­ve Wär­me-/Käl­te­rück­ge­win­nung
  • Ein­bau von Mess‑, Steu­er- und Rege­lungs­tech­nik zur Gebäudeautomatisierung
  • Käl­te­tech­nik zur Raumkühlung
  • Ein­bau LED-Beleuch­tungs­sys­te­men (nur Kom­plett­tausch, kein Retrofit)

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 15%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen

 

Anlagen zur Wärmeerzeugung

Geför­dert wer­den der Ein­bau von effi­zi­en­ten Wär­me­er­zeu­gern, von Anla­gen zur Hei­zungs­un­ter­stüt­zung und der Anschluss an ein Gebäu­de- oder Wär­me­netz, das erneu­er­ba­re Ener­gien für die Wär­me­er­zeu­gung mit einem Anteil von min­des­tens 25 Pro­zent ein­bin­det. Geför­dert werden:

  • Solar­kol­lek­tor­an­la­gen
  • Bio­mas­se­hei­zun­gen
  • Wär­me­pum­pen
  • Inno­va­ti­ve Heiz­tech­nik auf Basis erneu­er­ba­ren Energien
  • Erneu­er­ba­re Ener­gien-Hybrid­hei­zun­gen (EE-Hybri­de)
  • Gebäu­den­et­ze und Anschluss an eine Gebäu­de- oder Wärmenetz
  • Maß­nah­men zur Visua­li­sie­rung des Ertrags Erneu­er­ba­rer Energien

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 10% bis 35%, abhän­gig von der ein­ge­setz­ten Tech­nik, zuzüg­lich 10 % wenn eine Ölhei­zung oder eine min­des­tens 20 Jah­re alte Gas­hei­zung aus­ge­tauscht wird.

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanierungsmaßnahmen

 

Heizungsoptimierung

Geför­dert wer­den Maß­nah­men an Gebäu­den bis 1.000m² beheiz­ter Flä­che oder Wohn­ge­bäu­de bis zu 5 Wohn­ein­hei­ten zur Opti­mie­rung des Hei­zungs­ver­teil­sys­tems einer min­des­tens 2 Jah­re alten Anla­ge zur Wär­me­er­zeu­gung in Bestands­ge­bäu­den. Geför­dert werden:

  • der hydrau­li­sche Abgleich der Hei­zungs­an­la­ge inklu­si­ve der Ein­stel­lung der Heizkurve
  • der Aus­tausch von Hei­zungs­pum­pen sowie der Anpas­sung der Vor­lauf­tem­pe­ra­tur und der Pumpenleistung
  • Maß­nah­men zur Absen­kung der Rück­lauf­tem­pe­ra­tur bei Gebäu­den­et­zen im Sin­ne der Richtlinien
  • im Fal­le einer Wär­me­pum­pe auch die Opti­mie­rung der Wärmepumpe
  • die Däm­mung von Rohrleitungen
  • der Ein­bau von Flä­chen­hei­zun­gen, von Nie­der­tem­pe­ra­tur­heiz­kör­pern und von Wär­me­spei­chern im Gebäu­de oder gebäudenah
  • die Mess‑, Steu­er- und Regelungstechnik

Maxi­ma­le För­der­quo­te: 15%

Maxi­ma­le För­der­hö­he: 5.000.000€ je Jahr für alle Sanie­rungs­maß­nah­men und maxi­mal 600.000€ je Gebäude.

Unsere Unterstützung 

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie bei der Bean­tra­gung der För­der­mit­tel bis hin zur voll­stän­di­gen Über­nah­me sämt­li­cher Antrags­pro­zes­se. Der Ablauf erfolgt dabei in der Regel wie folgt:

1. Kos­ten­freie Erst­ein­schät­zung – Ger­ne bespre­chen wir Ihr Vor­ha­ben in einem unver­bind­li­chen Online­ter­min (Dau­er: ca. 20 Minu­ten) und schät­zen das mög­li­che För­der­po­ten­zi­al ein.

2. Vor­be­rei­tung der Antrag­stel­lung – Wir prü­fen Ihren Antrag im Detail und bespre­chen even­tu­ell not­wen­di­ge Ände­run­gen am Vor­ha­ben, um För­der­mit­tel zu erhalten.

3. Ein­rei­chung des För­der­mit­tel­an­trags – Von der Erstel­lung der Antrags­un­ter­la­gen, Ein­rei­chen des För­der­mit­tel­an­trags bis hin zur Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem För­der­mit­tel­ge­ber über­neh­men wir sämt­li­che Antrags­schrit­te, damit Sie sich auf Ihr Tages­ge­schäft kon­zen­trie­ren können.

4. Nach­weis­füh­rung – Wir berei­ten Ihnen sämt­li­che Nach­weis­un­ter­la­gen vor und rei­chen die­se für Sie ein, damit Sie rei­bungs­los Ihre För­de­rung erhalten.

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